Hochschul- und Prüfungsrecht
Das Seminar Hochschul- und Prüfungsrecht vermittelt einen Überblick über die Strukturprinzipien des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes und die rechtlichen Grundlagen des hochschulischen Prüfungswesens anhand der Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung. Sie werden in den Stand versetzt, rechtssicher Rechtsangelegenheiten des Studiums zu bearbeiten und Prüfungen abzunehmen. Bisherige Gewissheiten werden infrage gestellt, Unsicherheiten aufgegriffen und offene Fragen werden beantwortet. Die Veranstaltung lebt von der aktiven Teilnahme, Fragen der Teilnehmer sind eingeplant und ausdrücklich erwünscht. Die Veranstaltung wendet sich ausdrücklich auch an NichtjuristInnen.
Inhalt
- Binnenorganisationsrecht, z.B. Strukturen, Gliederungen
- Rechtsfragen des Studiums, z.B. Immatrikulation und Exmatrikulation, Studiengangwechsel nach Nichtbestehen, Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Teilnahmeberechtigung an Lehrveranstaltungen, Anwesenheitspflichten
- Bewertungs-/Beurteilungsspielraum von Prüfenden
- Beteiligte am Prüfungsverfahren, z.B. Voraussetzungen, Eignung und Bestellung von PrüferInnen
- Verfahrensablauf, z.B. Antwort-Wahl-Verfahren, Fehlverhalten des Prüfenden (Fairness; Sachlichkeit; Unbefangenheit), Nachteilsausgleich/Behinderung, Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit, Täuschungsversuch, Plagiat, Zwei-Prüfer*innen-Prinzip
- Akteneinsicht
- Wiederholung von Prüfungen, z.B. mindestens einmalige Wiederholbarkeit, Härtefall und 4. Prüfungsversuch
- Sprache: DE, EN
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Kosten für Externe:
0€
Sprache
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DE